Was ist zu tun im Moment des Sterbens und nach dem Eintritt des Todes?

Einen verstorbenen Muslim zu waschen, in ein Leichentuch zu wickeln, für ihn das rituelle Totengebet zu verrichten, ist für Muslime eine Vorschrift im Status des Farz al-Kifaya (von mindestens einem Muslim stellvertretend für alle anderen auszuführen).

Der Moment des Sterbens einer Person ist ihr letzter Moment in der diesseitigen Welt vor ihrem Übertritt in das ewige Leben. In diesen Momenten ist es notwendig, dieser, den Tod erwartenden Person (Muhtazar) beizustehen, und auf folgende Punkte zu achten:

      I. Das Verhalten gegenüber einer Person (Muhtazar), die sich im Sterben befindet

  1. Der sich im Sterben, im Todestaumel (Sakarat) befindlichen Person soll freundlich und taktvoll zugesprochen werden.
  2. Es soll größte Acht darauf gegeben werden, dass keine beunruhigende Atmosphäre oder eine unangenehme Situation entsteht.
  3. Diejenigen, die sich beim Muhtazar aufhalten, sollten sich tadellos verhalten, was den Respekt und die Hochachtung dem Muhtazar gegenüber angeht.
  4. Wenn die Situation es erlaubt, sollte der Muhtazar um den Erlass ihm gegenüber bestehender Ansprüche gebeten werden, und man selbst sollte erklären, dass man jegliche Ansprüche ihm gegenüber erlässt (Halal-Erklärung von Ansprüchen).
  5. Es sollte aus dem Koran gelesen und Bittgebete sollten gesprochen werden. Es ist ein Brauch im mustahab-Status (gern gesehen, gern angenommen), beim Muhtazar die Suren Yasin und Ra‘d zu rezitieren.
  6. Man versucht die Angst im Moment des Todes zu reduzieren, indem man daran erinnert, dass das Diesseits vergänglich, das Jenseits aber ewig ist, dass Allah, der Erhabene, unendlich gnädig, barmherzig und vergebend ist.
  7. Wenn man spürt, dass der Moment des Todes nahe ist, ist es notwendig, dass der Muhtazar von einer Person, die er liebt, mit ruhiger und weicher Stimme daran erinnert wird, den Kalima al-Tawhid (Bekenntnis der Einzigkeit Allahs) und den Kalima al-Schahada (das Glaubensbekenntnis) noch einmal auszusprechen. Man sollte nicht auffordern „Sag du es auch.“, sondern nur bei ihm die Kalima al-Tawhid und die Kalima al-Schahada aussprechen.

In einem Hadith heißt es: „Wessen letzte Worte ‚La ilaha illa Allah‘ sind, der geht ins Paradies ein.“ (Abu Dawud, Dschanaiz, 16) Es ist eine Sunna-Regel, einer Person, deren Tod nahe ist, die Kalima al-Tawhid zu soufflieren. (Muslim, Dschanaiz,1) Dieses soufflierende Zureden kann auch ein Bußgelöbnis enthalten.

    II. Die Ausrichtung des Sterbenden in Richtung Kibla

  1. Es ist eine mustahab-Regel, das Gesicht einen Sterbenden, wenn möglich, in Richtung Kibla auszurichten, so dass sich die Kibla zu seiner Rechten befindet.
  2. Wenn es nicht möglich ist, die Person entsprechend zu wenden, stützt man sie am Rücken oder am Nacken mit einem Kissen, so dass das Gesicht und die Füße in Richtung Kibla zeigen.
  3. Wenn es nicht möglich, die Person auf diese Weise zu wenden oder zu bewegen, ist es besser, sie in der Position zu belassen, die für sie am angenehmsten ist.

  III. Wenn der Moment des Sterbens in einer heftigen Weise eintritt

  1. Es kann sein, dass eine Person, die im Sterben liegt, nicht mehr wahrnehmungsfähig ist, oder seine Umgebung nicht mehr erkennt. Darauf sollten die Nahestehenden vorbereitet sein.
  2. Oft wird auch beobachtet, dass der Sterbende Durst verspürt und darüberhinaus eine in den Beinen beginnende und sich nach oben ausbreitende Erschöpfung eintritt.
  3. Im Moment des Sterbens kann bei der betreffenden Person ein sehr starkes Durstgefühl eintreten. Daher wird empfohlen, den Mund und die Lippen zu befeuchten und der Trockenheit entgegenzuwirken.
  4. Um Schmerzen zu lindern, werden entsprechende medizinische Vorkehrungen getroffen.

  IV. Nach Eintritt des Todes müssen folgende Maßnahmen beim noch liegenden Toten durchgeführt werden

  1. Vor dem Eintritt der Leichenstarre werden das Kinn des Toten mit einem Streifen Stoff oder Band leicht festgebunden, die Augenlieder verschlossen, und die Beine und Arme geradlinig ausgerichtet. Damit sich die Beine nicht wieder auseinander bewegen, werden sie an den Zehen mit einer Schnur oder ähnlichem in geeigneter Weise zusammengebunden.
  2. Diejenige Person, die diese Maßnahmen durchführt, kann dabei folgendes Bittgebet sprechen: „Bismillahi ala millati Rasulullah.       Allahumma yassir alayhi amrahu wa sahhil aleyhi ma ba‘dahu wa as‘idhu bilikaika wadsch‘al ma haradscha ilayhi hayran mimma haradscha anhu (Im Namen Allahs und der Religion des Gesandten Allahs… O Allah, erleichtere ihm seine Sache, und gib ihm danach keine Mühsal. Mache ihn mit deinem Angesicht glücklich. Mache den Ort, zu dem er geht, zu einem gesegneteren Ort, als den, den er verlässt. Mache ihn mit deinem Angesicht glücklich. Mache den Ort, zu dem er geht, zu einem gesegneteren Ort, als den, den er verlässt.“
  3. Nach Eintritt des Todes wird der Tote entkleidet und mit einem sauberen Tuch bedeckt.
  4. Nach Eintritt des Todes wird bis zur Waschung des Toten, neben ihm nicht aus dem Koran gelesen. Denn dies ist makruh (verpönt). ’ Aber es ist nicht makruh, den Koran in einem anderen Zimmer laut zu lesen, und ebenso hat es keinen Nachteil, den Koran in dem Zimmer, in dem sich der Tote befindet, innerlich zu rezitieren.
  5. Sollte die Ausführung der oben angegebenen Maßnahmen nicht möglich sein, wird ausgeführt, was möglich ist.
  6. Personen, die sich im Zustand der rituellen Unreinheit befinden, wie fehlender großer Waschung (Dschunub), Menstruation (hayz) und Wochenbettblutung (nifaz) oder Inkontinenz, sollten sich nicht in der Nähe des Toten aufhalten.
  7. Die Nahestehenden des Toten sollten uns so schnell wie möglich den Eintritt des Todes mitteilen und die Personen nennen, die sich um das Begräbnis und die Waschung kümmern weden. î î Wenn seitens der Behörden die offizielle Erlaubnis für die Waschung, das Begräbnis und sonstigen Maßnahmen noch nicht erteilt wurde, ist es notwendig, diese Erlaubnis abzuwarten.

Die Waschung des Verstorbenen und seine Vorbereitung auf die Beerdigung

Die Waschung des Toten

  1. Warum wird der Tote gewaschen?

Es ist eine farz-Vorschrift (Pflicht-Vorschrift), den toten Mann oder die tote Frau so einzuhüllen, dass ihre Körper bedeckt sind. Auch der tote Mensch verdient Achtung. Diese Achtung dient zum einen dem Trost der Nahestehenden, zum anderen auch dazu, deutlich zu machen, dass der Tod nicht das Nichts bedeutet. Er ist gestorben, aber er ist trotzdem ein Mensch. Er ist gestorben aus der Perspektive des Diesseits, aber er ist in einer anderen Welt wiedergeboren. Das Waschen des Toten, so als würde man ein Neugeborenes waschen, symbolisiert geradezu das Neugeborenwerden. Es steht auch für das Beseitigen des Schmutzes, des Staubes und der Flecken, die dieser flüchtige Weg, also das weltliche Leben, auf ihm zurückgelassen hat. Nach der Waschung wird er in ein Leichentuch gewickelt, so als würde man ihm Babywäsche anziehen, und ihn dann mit großer Sorgfalt in seine Wiege herablassen.

  1. Der Tote sollte von demjenigen, der ihm am nächsten gestanden hat, oder von einer frommen und vertrauenswürdigen Person gewaschen werden.
  2. Das Waschen des Toten ist eine Farz-al-Kifaya-Vorschrift.       Bei Toten, die verbrannt, ertrunken, aufgedunsen und zerstückelt sind, ist es nicht notwendig, sie der rituellen Waschung zu unterziehen. Man begnügt sich damit, sie mit Wasser zu übergießen.
  3. Wenn von einem verstorbenen Muslim der Großteil seines Körpers zusammen mit seinem Kopf vorhanden ist, dann wird er gewaschen, in ein Leichentuch gewickelt und sein rituelles Totengebet verrichtet. Wenn er aber ohne Kopf und nur der Hälfte des Körpers gefunden wird, oder der Großteil des Rumpfes verloren ist, wird er nicht in ein Leichentuch gewickelt und es wird ebenfalls kein rituelles Totengebet verrichtet. Er wird in ein Tuch gewickelt und beerdigt.
  4. Es ist eine Mustahab-Regel, den Toten so schnell wie möglich zu waschen, in das Leichentuch zu wickeln und vorzubereiten, damit die Leiche nicht unnötig und grundlos verspätet beerdigt wird.
  5. Es ist notwendig, dass männliche Tote von männlichen und weibliche Tote von weiblichen Personen gewaschen werden. Die Wäscher müssen selbst die rituelle Waschung vorgenommen haben.
  6. Ein tot geborenes Kind wird mit einem Tuch überdeckt und beerdigt. Es ist nicht notwendig, dass man es wäscht.
  7. Es ist notwendig, dass die Waschung, wenn möglich, in geschlossenen Räumen durchgeführt wird.
  8. Soweit möglich, wird der Tote mit den Füßen in Richtung Kibla mit dem Rücken auf den Leichentisch gelegt.
  9. Der Ort, an dem die Leichenwaschung stattfindet, wird mit angenehmen Düften versehen.
  10. Die notwendigen Seifen und Reinigungsmittel müssen vorbereitet werden.
  11. Der Bereich zwischen dem Bauchnabel und den Knien des Toten wird abgedeckt. Zur Reinigung des Genitalbereichs wird ein Handschuh oder ein Lappen verwendet, wobei die Reinigung unter der Abdeckung ausgeführt wird. Danach wird beim Toten die rituelle Waschung vorgenommen, so wie man sie normalerweise bei sich selbst für die Verrichtung des rituellen Gebets durchführt.
  12. Das Waschen beginnt man mit einer Absichtsbekundung (Niyya) und der Basmala. Man sagt: „Gufranaka, ya rabb“ (Nun steht er allein vor deiner Vergebung und Gnade. Verzeihe ihm, o barmherziger Allah.“

    II. Die Ausführung der rituellen Waschung beim Toten

  1. Nach der Niyya und der Basmala wird beim Toten die rituelle Waschung durchgeführt. Mit der rituellen Waschung wird beim Gesicht angefangen. In Mund und Nase wird kein Wasser eingeführt. Die Lippen werden innen und außen, die Nasenlöcher und der Bauchnabel werden mit dem Finger, oder einem um den Finger gewickelten Lappen so gut es geht abgewischt. Danach werden die Hände und Arme gewaschen. Nach authentisch belegter Auffassung wird am Haupt der Mas‘h ausgeführt (mit feuchter Hand überstrichen) und anschließend ohne Unterbrechung die Füße gewaschen. Auf diese Weise hat der Tote die rituelle Waschung erhalten.
  2. Bei Kindern, bei denen die Verrichtung des rituellen Totengebets nicht Farz (Pflicht) ist, wird keine rituelle Waschung vorgenommen.
  3. Nach der rituellen Waschung wird der Tote mit lauwarmem Wasser übergossen.
  4. Zuerst wird der Tote auf seine linke Seite gelegt und seine rechte Körperhälfte gewaschen, dann wird er auf seine rechte Seite gelegt, und seine linke Körperhälfte gewaschen. Dies wird drei mal wiederholt.
  5. Dann wird der Tote leicht angehoben. Dabei wird der Tote an der Brust, der Hand oder dem Knie der ihn waschenden Person abgestützt. Nun wird der Bauch leicht abgerieben. Wenn etwas austritt, wird es mit Wasser abgewaschen und entfernt. Es ist nicht notwendig, dass man dann die rituelle Wachung des Toten erneut durchführt.
  6. Nach der Waschung wird der Tote mit einem Handtuch abgetrocknet. Beim Waschen der Leiche wird keine Watte verwendet.
  7. Die Haare werden nicht gekämmt, geschnitten, und auch die Behaarung anderer Partien des Körpers wird nicht entfernt.

  III. Die Umhüllung des Toten mit einem Leichentuch

  1. Es ist eine Farz-Vorschrift, den toten Mann oder die tote Frau so einzuhüllen, dass ihre Körper bedeckt sind.

Das Leichentuch ist ein Tuch, in das die Leiche, nachdem sie gewaschen und abgetrocknet wurde, eingewickelt wird. Dieses Tuch ist ohne Ärmel, Kragen und Nähte, und dient dazu, den Körper des Toten zu verdecken. Zugleich weist es darauf hin, dass der Mensch nichts aus dieser Welt mit sich nehmen kann, und nackt und unscheinbar, so wie er geboren wurde, wieder weggehen wird.

  1. Es ist tugendhaft, wenn das Leichentuch ein weißes Baumwolltuch ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Leichentuch weder grob und minderwertig, noch protzig ist.
  2. Traditionell wird das Leichentuch beim Zusammenlegen mit Düften versehen.
  3. Das Leichentuch für Männer
  1. Das Leichentuch für Frauen
  1. Das bisher Genannte betrifft die Anzahl der Tücher, die gemäß Sunna für die Einhüllung in das Leichentuch notwendig sind. (Kafan al-Sunna) Wenn Tücher in dieser Anzahl nicht zur Verfügung stehen, dann reichen für den Mann auch Izar und Lifafa, und für die Frau zu diesen zusätzlich ein Kopftuch. (Kafan al-Kifaya) Und wenn auch diese Anzahl nicht zur Verfügung steht, und nur ein Stück Tuch gefunden werden kann, dann wird die Leiche, sei es Mann oder Frau, in dieses eine Stück Tuch eingewickelt. (Kafan al-Zarura)
  2. Zunächst wird die Lifafa in einem Sarg oder auf etwas wie eine Strohmatte oder Teppich ausgebreitet. Darüber wird der Izar ausgelegt. Danach wird der Tote im Leichenhemd auf den Izar gelegt. Wenn die Leiche ein Mann ist wird der Izar zuerst von seiner linken Seite her auf seine rechte Seite gezogen, und eingewickelt. Dann wird die Lifafa genauso umgewickelt. Wenn befürchtet wird, dass sich die Wicklung öffnet, dann kann das Leichentuch auch mit einem Stoffband festgebunden werden.
  3. Wenn die Leiche eine Frau ist, werden ihre Haare zu zwei Seiten geteilt und über das Leichenhemd auf ihre Brust gelegt, und darauf das Kopftuch gelegt, so dass es auch das Gesicht verdeckt. Danach wird darüber der Izar gewickelt und über dem Izar ein Brusttuch festgebunden. Dann wird die Lifafa um sie herumgewickelt. Das Brusttuch kann auch nach der Lifafa festgebunden werden.

Sterbefall und Beileidsbekundung

Die Vorbereitung des rituellen Totengebets und zusammenfassende Informationen zum rituellen Totengebet.

Das rituelle Totengegebet nach islamischem Recht (fikh)

  1. Das rituelle Totengebet ist eine Farz-al-Kifaya-Vorschrift.

II. Die Vorbereitung auf das rituelle Totengebet

  1. Das rituelle Totengebet wird auf dem Hof der Moschee verrichtet, wobei sich die Leiche vorne befindet.
  2. Die Frauen können sich am rituellen Totengebet beteiligen, indem sie in einem weiten Abstand hinter den Männern stehen.
  3. Gemäß hanafitischer Rechtsschule ist es nicht notwendig, dass die zum Totengebet bereitstehende Gemeinde bei diesem Gebet die Schuhe auszieht.
  4. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten, bei der Verrichtung des rituellen Totengebets das Gesicht des Toten nach Mekka wenden.
  5. Das rituelle Totengebet wird im Stehen verrichtet.
  6. Beim rituellen Totengebet wird die Absicht zum Gebet (Niyya) gemäß dem Geschlecht der Leiche gefasst.

III. Die Ausführung des rituellen Totengebets

  1. Das rituelle Totengebet besteht aus vier Takbirs (Ausruf Allahu Akbar). Nach dem ersten Takbir werden das Bittgebet „Subhanaka“ mit dem Teil „Wa dschalla sanauk“, nach dem zweiten Takbir die Bittegebe „Salli wa barik, und nach dem dritten Takbir die Bittgebete des Totengebets gesprochen. Diejenigen, die dieses Bittgebet nicht auswendig wissen, sprechen die Sure Fatiha als Bittgebet. Nach dem vierten Takbir folgt der Salam (Abschluss des rituellen Gebets durch Ausspruch des Friedensgrußes und Wenden des Kopfes nach rechts und nach links)
  2. Wenn der Leichnam ein Kind ist, das nach der Geburt gestorben ist. wird das rituelle Totengebet verrichtet. Wenn das Kind tot geboren wurde, wird kein Totengebet verrichtet.

IV. Der Zeitpunkt für die Ausführung des rituellen Totengebets

  1. Die Verrichtung des rituellen Totengebetes während des Sonnenaufgangs, während des Sonnenuntergangs und in der Mitte des Tages ist makruh. Wurde es aber dennoch während dieser Zeiten verrichtet, ist eine Wiederholung nicht notwendig. Indessen ist die Beerdigung während dieser Zeiten nicht makruh.

V. Die Achtung des Toten

  1. Es ist notwendig, der Leiche gegenüber Achtung und Respekt zu zeigen.
  2. Die Kleidung sollte angemessen sein. Es ist natürlich, und keine Sünde, innerlich Trauer für den Toten zu empfinden, zu weinen und Tränen zu vergießen. Aber nur unter der Bedingung, dass man seine Trauer nicht durch Selbstgeißelung, durch das Raufen der Haare und dem Ausruf unpassender Worte zum Ausdruck bringt. Solange der Tote dies zu Lebzeiten nicht als Vermächtnis ausdrücklich gewünscht hat, wird er wegen derjenigen, die ihm hinterherweinen, in seinem Grab kein Leid erfahren.

Die Beerdigung

Das Tragen des Leichnams

  1. Den Toten zu verabschieden, dass heißt, ihm bis zur Grabstätte zu folgen ist Sunna. Dies zu tun, ist sehr verdienstvoll. Es wurde sogar gesagt, dass es tugendhafter als ein rituelles Nafila-Gebet ist, wenn man die Leichname von Verwandten oder Nachbarn, die als gute Menschen galten, begleitet und verabschiedet.
  2. Die der Sunna entsprechende Art, den Leichnam zu tragen, ist die, dass vier Personen von vier Seiten den Leichnam schultern. Es ist mustahab, dass man den Leichnam insgesamt vierzig Schritte, jeweils im Wechsel zehn Schritte auf jeder Seite trägt. Die Leiche wird zuerst vorne auf der rechten Schulter, dann hinten auf der rechten Schulter getragen. Danach wird sie wieder vorne, diesmal auf der linken Schulter, dann hinten auf der linken Schulter getragen. Auf jeder Schulter wird sie zehn Schritte getragen.
  3. Es ist tugendhafter, dass diejenigen, die den Leichnam begleiten, hinter ihr hergehen. Aber es steht dem nichts entgegen, wenn sie ihr auch vorausgehen. Es ist tugendhafter der Leiche zu Fuß zu folgen, als mit einem Fahrzeug. Wenn der Trauerzug mit Fahrzeuge begleitet werden soll, ist es, um die Gemeinde nicht zu stören, besser, wenn das Fahrzeug ganz vorne vor der Gemeinde, oder ganz hinten, hinter der Gemeinde her fährt. Der Trauerzug sollte in ernster und würdiger, den traurigen Umständen angemessener Weise begleitet werden. Wenn nicht unbedingt notwendig, sollte auch nicht gesprochen werden. Das, was zu tun ist, ist beten, nachdenken und gedenken.
  4. Angemessen ist es, sich nicht zu setzen, bevor die Leiche auf der Erde abgelegt ist, aber sich zu setzen, sobald sie abgelegt ist.
  5. Das Grab kann, je nach Situation, durchschnittlich 1,50 Meter tief und 1 Meter breit sein.

II. Das Ablegen der Leiche in die Erde

  1. Die Leiche wird aus der Kibla-Richtung in das Grab herabgelassen, auf ihre rechte Seite gelegt und in Richtung Kibla gewendet. Wenn um das Leichentuch ein Band gebunden ist, so wird dieses gelöst.
  2. Die Personen, die die Leiche in das Grab legen, sagen: „Bismillahi wa ala millati Rasulullah (Im Namen Allahs und der Religion seinen Gesandten)“. Die Anzahl der Personen, die den Leichnam in das Grab legen, variiert je nach Bedarf.
  3. Der Verstorbene wird auf seine rechte Seite gelegt, und sein Gesicht in Richtung Mekka gewendet.
  4. Es ist mustahab, dass diejenigen, die den Verstorbenen ins Grab herablassen, dabei „„Bismillahi wa ala millati Rasulullah.“ sagen.
  5. Es wird empfohlen, dass beim Ablegen des Leichnams von Frauen, deren Verwandte dies tun.
  6. Es ist mustahab, dass die bei der Beerdigung Anwesenden insgesamt dreimal eine Hand voll Erde in das Grab werfen, und dabei beim ersten mal „Wir haben euch hieraus (Erde) erschaffen“, beim zweiten mal „Wir werden euch wieder in die Erde zurückführen“, und beim dritten mal „Wir werden euch noch einmal aus der Erde hervorholen“, sagen.
  7. Mandup ist eine Handlung, die verdienstvoll ist, wenn sie getan wird, aber ohne Sünde, wenn sie nicht getan wird. So ist es mandup, das Grab mit Erde zwei Handbreit über den Boden zu erhöhen.
  8. Das Grab sollte kein unnötig kostenaufwendiger und prunkvoller Bau sein.
  9. Die Gräber sind sauber zu halten.

III. Das Schließen des Grabes

In manchen Gesellschaften fand man Gefallen daran, dass nach einer gewissen Zeit, nachdem die Leiche beeerdigt worden ist, an der Grabstätte der Koran gelesen wird. Im Allgemeinen werden die Suren Mulk, Wakia, Ihlas, Falak und Nas, dann Fatiha und die ersten fünf Verse der Sure Bakara gelesen. Der Verdienst wird den Seelen des Verstorbenen und denen der anderen Gläubigen gespendet. Man betet um Vergebung für den Toten und die Gemeinde löst sich dann allmählich auf. Unser Prophet (s) tat diese Dinge, nachdem ein Vedrstorbener beerdigt war, wartete eine Weile am Grab und sprach folgendes zur Gemeinde: „Bittet für euer Geschwister um Vergebung bei Allah, dem Erhabenen. Und dass er ihm Ruhe geben möge. Es wird nun zur Rechenschaft gezogen.“ Abu Dawud, Dschanaiz, 67-69)

  1. Der Vormund muss, beginnend an dem Tag nach der Beerdigung bis zum siebten Tag, im Rahmen seiner Möglichkeiten Almosen an Arme verteilen und dessen Verdienst dem Toten spenden. Dies entspricht der Sunna. Wenn er dies nicht leisten kann, verrichtet er zwei Rakas rituelles Gebet und spendet dessen Verdienst dem Toten. In Bezug darauf, dass die Angehörigen des Toten am ersten und dritten Tag oder in der ersten und dritten Woche nach dessen Tod ein Essen geben, ist keine Sunna oder Empfehlung überliefert. Zugleich kann ein Essen gegeben werden, unter der Bedingung, dass dies keine unverhältnismäßige Belastung für die Angehörigen des Toten darstellt, das Essen nicht unnötig wichtig genommen wird (das heißt, ihm keine religiöse Bedeutung beigemessen wird), sondern vielmehr im Hinblick auf die Sättigung von Armen gegebn wird. Zu den schönen Traditionen unseres Landes zählt, dass die Nachbarn innerhalb der ersten drei Tage für die Angehörigen des Verstorbenen Essen zubereiten und vorbringen.

Kondolation:

I. Erinnerung an die Toten

  1. Unser ehrwürdiger Prophet (s) sagte: „Erinnert euch an die guten Taten euerer Toten, sprecht nicht über ihre schlechten Seiten.“ (Tirmizi, Dschanaiz, 34). Damit empfahl er uns, unsere Verstorbenen mit Segen zu erwähnen und ihre guten Seiten in den Vordergrund zu stellen.

II. Beileidbekundungen und Kondolenzzeit

Beileidsbekundungen sind Worte, die man an die Nahestehenden des Verstorbenen richtet, um sie möglichst zu trösten, ihre Trauer zu erleichtern, und ihn zu zeigen, dass man ihre Trauer teilt. Meisten sagt man Worte wie: „Allah möge euch viel Geduld schenken und euch entlohnen.“, „Herzliches Beileid!“ „Allah möge den Hinterbliebenen ein langes Leben geben!“

  1. Die Kondolenzzeit beträgt für diejenigen, die am gleichen Ort leben, drei Tage.

Es ist mustahab, die Beileidsbekundung innerhalb von drei Tagen auszusprechen. Es wurde als makruh anerkannt, später als nach drei Tagen die Beileidsbekundung auszusprechen, damit die Angehörigen des Verstorbenen schneller zum normalen Leben zurückkehren können.

Taziye

Welche Ausdrücke im Zusammenhang mit einer Beerdigung gibt es und was bedeuten sie?

  1. Dschanaza bedeutet „der Tote“, „der Sarg“ oder auch „Leichentisch“.
  2. Eine Person, die davor ist, ihrem letzten Atemzug zu tun und zu sterben, wird „Muhtazar“ genannt.
  3. Die verstorbene Person wird „Mayyid“ (Pl. Mawta) genannt.
  4. Die für den Umgang mit dem Toten notwendigen, allgemeinen Vorbereitungen heißen „Tadschhiz“.
  5. Das Waschen des Toten heißt „Gasil“.
  6. Das Einwickeln in ein Leichentuch heißt „Takfin“.
  7. Der Ablauf des Hineinlegens des Toten in einen Sarg und sein Transport zum „Musalla“, das heißt an den Ort, wo das rituelle Totengebet verrichtet wird, und der Weitransport nach dem Gebet zum Grab heißt „Taschyi“.
  8. Das Hineinlegen ins Grab heißt „Dafn“.
  9. „Talkin“ bezeichnet das Aussprechen der Kalima al-Tawhid und der Kalima al-Schahada beim Sterbenden, aber ebenso auch die an den Toten gerichteten Worte zur Erinnerung an die Fragen und Antworten, die ihm nach der Beerdigung möglicherweise gestellt werden.
  10. Die Beileidsbekundungen gegenüber den Nahestehenden des Verstorbenen heißen „Taziya“, in der Bedeutung Trösten.