Antragstellung und Aufnahme

Wie kann ich Mitglied des Bestattungshilfevereins werden?

Um als Mitglied aufgenommen zu werden, ist es ausreichend, den Mitgliedschaftsantrag vollständig und lesbar auszufüllen und einzureichen.

Wo bekomme ich das Antragsformular?

Das Antragsformular bekommt man in unseren Gemeinden oder kann es auf unserer Webseite herunterladen. Wenn Sie uns anrufen und uns Ihre Anschrift mitteilen, können wir Ihnen den Antrag auch per Post zukommen lassen.

Wann beginnt die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft beginnt 60 Tage nach Eingang des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedskarte wird an die angegebene Adresse gesendet.

Kann es vorkommen, dass der Mitgliedschaftsantrag abgelehnt wird?

Falls die Angaben im Mitgliedschaftsantrag gegen die Satzung verstoßen, kann der Antrag abgelehnt werden.

Was muss ich bei Änderung von Adresse, Bankverbindung usw. unternehmen?

Solche Änderungen müssen per Fax, E-Mail oder per Post mitgeteilt werden.

Familienmitglieder in der Mitgliedschaft

Kann meine Familie mit mir zusammen Mitglied werden?

Alle Familienmitglieder, die die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllen, können über den Vater oder die Mutter Mitglied werden. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche über 18 haben das Recht auf Mitgliedschaft über ihre Eltern, wenn sie sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden und entsprechende Nachweise einreichen. Ledige Töchter haben bis zur Heirat ebenfalls das Recht auf Mitgliedschaft über die Eltern, wenn sie keine eigenen Einkünfte haben.

Wir haben ein Kind bekommen. Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

Es ist ausreichend uns eine Kopie der Geburtsurkunde zukommen zu lassen.

Was muss ich bei einer Ehescheidung unternehmen?

Wenn die Mitgliedschaft fortgeführt werden soll, ist es ausreichend, uns die Kopie des gerichtlichen Scheidungsurteils zuzusenden. Die Aufnahmegebühr entfällt.

Welche Bestimmungen gelten für Menschen über 60?

Gemäß unserer Satzung muss nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags der Vordruck der Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt ausgefüllt und uns zugesendet werden. Nach Eingang des Vordruckes wird dieser durch unsere Kommission geprüft und für oder gegen die Mitgliedschaft entschieden.

Sterbefall und Beileidsbekundung

Sterbefall und Beileidsbekundung

Im Falle des Todes eines Mitglieds wird die Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag fortgeführt. Den hinterbliebenen Familienmitgliedern wird dies schriftlich mitgeteilt. Der Familie des Mitgliedes wird ein Kondolenzschreiben zugesendet.